Der Binnenmarkt ist die tragende Säule der Europäischen Union. Ein großer Teil der EU-Vorschriften betrifft die vier Grundfreiheiten, auf denen der Binnenmarkt basiert: freier Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr. Damit der Binnenmarkt seine positive Wirkung entfalten kann, bedarf es einheitlicher Wettbewerbsvorschriften. Das cep begleitet fortlaufend die EU-Vorhaben zur Vollendung des Binnenmarkts und zum Wettbewerbsrecht.