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Binnenmarkt & Wettbewerb
Abschlussprüfung (Verordnung)
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Das absolute Verbot, prüfungsfremde Dienstleistungen anzubieten, verstößt gegen das Recht auf unternehmerische Freiheit. Werden andere als die geprüften Unternehmen beraten bestehen keine Risiken für die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Jedenfalls reicht eine wirksame Aufsicht aus. Die Rotationspflichten sind ein schwerer Eingriff in die Vertragsfreiheit und stärken den Wettbewerb nicht. Die Kommission hat keine Kompetenz für den Erlass einer Verordnung.
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Abschlussprüfung KOM(2011) 779 (veröff. 21.05.2012) | 94 KB | Download | |
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cepBegleitdokument (veröff. 21.05.2012) | 33 KB | Download | |
Verordnungsvorschlag KOM(2011) 779 (veröff. 30.11.2011) | 275 KB | Download | |
EP: Ausschussbericht (veröff. 25.04.2013) |