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Verbraucher & Gesundheit
Gewährleistungsrecht für den Online-Warenhandel (Richtlinie)
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Die geplante Richtlinie ist ein erster Schritt in Richtung einer – für die Vollendung des Binnenmarktes gebotenen – Vollharmonisierung des Verbraucherschutzrechts. Sie beschränkt sich jedoch auf weite Teile des Gewährleistungsrechts und klammert wichtige andere Bereiche des Vertragsrechts wie Verjährungsfristen aus. Weil die Richtlinie keine Vollharmonisierung des Kaufvertragsrechts schafft, ist es aus Sicht des cep zweifelhaft, ob sie den Online-Handel tatsächlich fördern kann. Darüber hinaus zersplittert die Richtlinie wegen der Begrenzung auf den Online-Handel das nationale Recht in ungerechtfertigter Weise und verzerrt so den Wettbewerb.