Gewährleistungsrecht für den Online-Warenhandel (Richtlinie)
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Verbraucher & Gesundheit

Gewährleistungsrecht für den Online-Warenhandel (Richtlinie)

Dr. Anja Hoffmann, LL.M. Eur.
Dr. Anja Hoffmann, LL.M. Eur.

Online-Händler verzichten aus Kostengründen auf grenzüberschreitende Warenangebote, Verbraucher schrecken aus Rechtsunsicherheit vom Online-Einkauf im Ausland zurück. Dies will die EU-Kommission mit einer Richtlinie ändern. Durch weitgehende Vollharmonisierung des Gewährleistungsrechts für Online-Warenkäufe will sie Rechtsunsicherheiten im grenzüberschreitenden Online-Handel beseitigen und diesen fördern.

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Status

Die geplante Richtlinie ist ein erster Schritt in Richtung einer – für die Vollendung des Binnenmarktes gebotenen – Vollharmonisierung des Verbraucherschutzrechts. Sie beschränkt sich jedoch auf weite Teile des Gewährleistungsrechts und klammert wichtige andere Bereiche des Vertragsrechts wie Verjährungsfristen aus. Weil die Richtlinie keine Vollharmonisierung des Kaufvertragsrechts schafft, ist es aus Sicht des cep zweifelhaft, ob sie den Online-Handel tatsächlich fördern kann. Darüber hinaus zersplittert die Richtlinie wegen der Begrenzung auf den Online-Handel das nationale Recht in ungerechtfertigter Weise und verzerrt so den Wettbewerb.

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Gewährleistungsrecht für den Online-Warenhandel COM(2015) 635 (veröff. 18.07.2016) PDF 139 KB Download
Gewährleistungsrecht für den Online-Warenhandel COM(2015) 635
Richtlinienvorschlag COM(2015) 635 (veröff. 09.12.2015) PDF 181 KB Download