EU-Patent (Verordnung)
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Binnenmarkt & Wettbewerb

EU-Patent (Verordnung)

Dr. Matthias Kullas
Dr. Matthias Kullas

Das EU-Patent soll als dritte Option neben dem nationalen und dem europäischen Patent eingeführt werden und Patentschutz für die gesamte EU gewähren. Gleichzeitig soll ein europäisches Patentgerichtssystem geschaffen werden. Ziel des EU-Patents ist es, Antragstellern EU-weiten Patentschutz einfacher und kostengünstiger als bislang zu ermöglichen. Mit einem Gericht für europäische Patente und EU-Patente sollen Rechtsstreitigkeiten zu Patenterteilung und Patentverletzungen einheitlich und kalkulierbarer gelöst werden, indem Parallelverfahren vor nationalen Gerichten vermieden werden.

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Status

Das EU-Patent erleichtert den freien Verkehr von Gütern, Dienstleistungen und Investitionen. Die Begrenzung der Übersetzungsanforderungen für ein EU-Patent führt dazu, dass dieses deutlich günstiger erworben werden kann als ein vergleichbares europäisches Patent. Ein europäisches Patentgerichtssystem trägt substantiell zur Rechtssicherheit bei. Zudem senkt es die Rechtsdurchsetzungskosten sowohl für das europäische als auch für das EU-Patent. Rechtlich zu beanstandende Aspekte des Übereinkommensentwurfs zur europäischen Patentgerichtsbarkeit können durch punktuelle Überarbeitung korrigiert werden, um die EU-Rechtskonformität des Übereinkommens sicherzustellen.

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EU-Patent KOM(2010) 350 (veröff. 25.10.2010) PDF 109 KB Download
EU-Patent KOM(2010) 350