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Binnenmarkt & Wettbewerb
Schadensersatzklagen im Wettbewerbsrecht (Richtlinie)
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Die angestrebte leichtere Durchsetzung von Schadensersatzklagen bei Wettbewerbsverstößen schreckt potentielle Schädiger ab, stärkt das Vertrauen der Gesellschaft in das Rechtssystem und erhöht die Anreize für Geschädigte, potentielle Kartelle aufzuspüren. Allerdings können die Regelungen zur Anordnung der Offenlegung von Beweismitteln zu unberechtigten Klagen führen, da der Begriff der „Kategorie“ der Beweismittel zu unbestimmt ist. Zudem erschwert die Regelung, dass ein Kronzeuge, dem die Geldbuße erlassen wurde, nur seinen Geschädigten gegenüber haftet, Schadensersatzklagen. Die Regelung ist auch nicht erforderlich, um den Anreiz für Kronzeugen zu erhalten, ein Kartell bei einer Wettbewerbsbehörde zu melden.
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Schadensersatzklagen im Wettbewerbsrecht COM(2013) 404 (veröff. 28.10.2013) | 110 KB | Download | |
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Richtlinienvorschlag COM(2013) 404 (veröff. 11.06.2013) | 267 KB | Download | |
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 03.12.2013) | |||
EP-Ausschuss: Bericht (veröff. 27.01.2014) | |||
Rat: Annahme (veröff. 10.11.2014) |