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Binnenmarkt & Wettbewerb
Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor (Verordnung/Leitlinie)
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Eine Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor erhöht die Rechtssicherheit und entlastet Unternehmen sowie Wettbewerbsbehörden von Einzelfallprüfungen. Da der Vertrieb von Neuwagen ab Juni 2013 in den Geltungsbereich der Allgemeinen Vertikal-GVO fällt, werden Hersteller und Händler von unnötigen Belastungen befreit. Ferner steigen auf dem Anschlussmarkt Effizienz und individuelle Wahlmöglichkeiten für die Verbraucher, da die Position der unabhängigen Werkstätten gestärkt wird.
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Gruppenfreistellungsverordnung für Vereinbarungen im Kfz-Sektor (veröff. 22.02.2010) | 95 KB | Download | |
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