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Binnenmarkt & Wettbewerb
"Best Practices" bei Kartell- und Missbrauchsverfahren (Leitlinien)
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Das europäische Kartell- und Missbrauchsverfahren ist unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten anfechtbar, da die Kommission alle Fäden in der Hand hält. Sie befindet sich sowohl in der Rolle der Ermittlungs- und Anklagebehörde als auch in der des Richters. Kritisch zu sehen und auf den Prüfstand zu stellen sind ferner das weite Ermessen der Kommission bei der Festsetzung von Bußgeldern und deren rechtliche Kontrolle. Darüber hinaus sind verbindliche Regelungen des Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrechts für Unternehmen sowie des Anwaltsprivilegs als Schutz der Korrespondenz zwischen Unternehmen und Anwalt erforderlich.