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Binnenmarkt & Wettbewerb
Societas Unius Personae (SUP) (Richtlinie)
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Für die SUP sollen neben den Bestimmungen der Richtlinie auch die Vorschriften des Mitgliedstaates, in dessen Register die SUP eingetragen ist, gelten. Welcher Staat das ist, ist für Dritte nicht erkennbar. Dies kann für Unsicherheit seitens potentieller Geschäftspartner sorgen. Die SUP kann nicht auf die Kompetenz zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit gestützt werden, sondern nur auf die Flexibilitätsklausel.
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Societas Unius Personae (SUP) COM(2014) 212 (veröff. 18.08.2014) | 101 KB | Download | |
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Richtlinienvorschlag COM(2014) 212 (veröff. 09.04.2014) | 121 KB | Download | |
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 28.05.2015) |