Societas Unius Personae (SUP) (Richtlinie)
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Binnenmarkt & Wettbewerb

Societas Unius Personae (SUP) (Richtlinie)

Die Kommission will die Gründung einer neuen Gesellschaftsform namens „Societas Unius Personae (SUP)“ ermöglichen. Eine SUP ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Geschäftsanteil, der einem einzigen Gesellschafter gehört. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die SUP in ihren Rechtsordnungen einzuführen.

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Status

Für die SUP sollen neben den Bestimmungen der Richtlinie auch die Vorschriften des Mitgliedstaates, in dessen Register die SUP eingetragen ist, gelten. Welcher Staat das ist, ist für Dritte nicht erkennbar. Dies kann für Unsicherheit seitens potentieller Geschäftspartner sorgen. Die SUP kann nicht auf die Kompetenz zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit gestützt werden, sondern nur auf die Flexibilitätsklausel.

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Societas Unius Personae (SUP) COM(2014) 212 (veröff. 18.08.2014) PDF 101 KB Download
Societas Unius Personae (SUP) COM(2014) 212
Richtlinienvorschlag COM(2014) 212 (veröff. 09.04.2014) PDF 121 KB Download
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 28.05.2015)