cepStudie
Binnenmarkt & Wettbewerb
Fremdbesitzverbot von Apotheken
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Im Kern ist der Bereich der Gesundheitspolitik betroffen, der weitgehend den Mitgliedstaaten vorbehalten ist. Aus diesem Grund sollte der EuGH die Rechtssache an die nationalen Gerichte verweisen. Gleichwohl ist damit zu rechnen, dass er selbst entscheiden wird. Bleibt er seiner bisherigen Linie treu, wird er das Fremdbesitzverbot aufheben. Eine solche Entscheidung wäre im Übrigen auch aus ordnungspolitischer Sicht zu begrüßen.
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Fremdbesitzverbot von Apotheken (veröff. 01.09.2008) | 165 KB | Download | |
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