Erneute Kfz-Zulassung (Verordnung)
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Binnenmarkt & Wettbewerb

Erneute Kfz-Zulassung (Verordnung)

Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Götz Reichert, LL.M.

Auch wenn ein Kraftfahrzeug in einem Mitgliedstaat bereits zugelassen ist, müssen z. B. Grenzpendler oder grenzüberschreitend tätige Mietwagenunternehmen das Kfz oft erneut in dem Mitgliedstaat zulassen, in dem es genutzt wird. Die Kommission schlägt nun vor festzulegen, in welchem Mitgliedstaat ein Kfz zugelassen sein muss, die Verfahren zur erneuten Zulassung zu verkürzen und den Datenaustausch zwischen nationalen Zulassungsbehörden zu vereinfachen.

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Status

Die Harmonisierung und die Vereinfachung der Regelungen zur erneuten Kfz-Zulassung stärken den Binnenmarkt. Hiervon profitieren u. a. Gebrauchtwagenkäufer, da sie aus einem größeren Angebot wählen können. Der gegenseitige Zugriff der Zulassungsbehörden der Mitgliedstaaten auf ihre Fahrzeugregister erleichtert die Bekämpfung von Fahrzeugdiebstählen, da die erneute Zulassung eines gestohlenen Kfz in der EU erheblich erschwert wird. Die Vereinheitlichung der Zulassungsformalitäten und der Zugang zu den Fahrzeugregistern anderer Mitgliedstaaten senken die Verwaltungskosten der Zulassungsbehörden.

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Erneute Kfz-Zulassung KOM(2012) 164 (veröff. 18.06.2012) PDF 85 KB Download
Erneute Kfz-Zulassung KOM(2012) 164
Verordnungsvorschlag KOM(2012) 164 (veröff. 04.04.2012) PDF 141 KB Download
EP-Ausschuss: 1. Bericht (veröff. 22.07.2013)
EP-Ausschuss: 2. Bericht (veröff. 27.02.2015)