Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie
cepStudie

Binnenmarkt & Wettbewerb

Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie

Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Götz Reichert, LL.M.

Im Rahmen der Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie sollen die Prinzipien der Entsorgungsautarkie und der Entsorgungsnähe von Abfällen zur Beseitigung auf gemischte Siedlungsabfälle zur Verwertung ausgedehnt werden. Mitgliedstaaten hätten dadurch die Option, die Abfallverbringung in andere Mitgliedstaaten zu untersagen.

cepStudie

Derartige Ausfuhrbeschränkungen würden einen massiven Eingriff in den freien Warenverkehr nach Art. 28 ff. EGV darstellen. Dieser ist weder aufgrund der in Art. 30 Satz 1 EGV explizit kodifizierten Schranken noch durch „zwingender Erfordernisse“ des Umweltschutzes oder unter dem Aspekt der „öffentlichen Daseinsvorsorge“ gemäß Art. 86 Abs. 2 EGV gerechtfertigt.

PDF herunterladen

Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie (veröff. 01.06.2008) PDF 125 KB Download
Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie