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Binnenmarkt & Wettbewerb
Abschlussprüfung (Grünbuch)
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Aufsichts- und Sanktionsregeln reichen aus, um die Qualität von Abschlussprüfungen sicherzustellen. Es ist nicht notwendig, Prüfungsaufträge öffentlich zu vergeben oder Beratungsleistungen zu verbieten. Die Kommission sollte nicht aktiv in die Struktur des Abschlussprüfermarktes eingreifen. Offenlegungspflichten und Höchstgrenzen für den zulässigen Umsatzanteil einzelner Kunden von Prüfungsgesellschaften können die Unabhängigkeit des Prüfers steigern. Notfall- und Abwicklungspläne sind nicht notwendig, weil Prüfungsgesellschaften nicht systemrelevant sind.
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Abschlussprüfung KOM(2010) 561 (veröff. 17.01.2011) | 143 KB | Download | |
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