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EU-Verträge & -Institutionen
Zollvergünstigungen für Entwicklungsländer (Verordnung)
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Das neue APS lockert zwar einige Voraussetzungen für Zollvergünstigungen geringfügig, bleibt in seiner Gesamtheit aber ein erheblicher – protektionistischer – Rückschritt. Denn die Zollvergünstigungen werden für deutlich mehr als die Hälfte der bisherigen APS-Länder aufgehoben. Und Schutzklauseln für EU-Unternehmen sollen auch weiterhin die Aufhebung von Zollvergünstigungen ermöglichen, was den entwicklungspolitischen Motiven widerspricht.