Zollvergünstigungen für Entwicklungsländer (Verordnung)
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Zollvergünstigungen für Entwicklungsländer (Verordnung)

Die EU gewährt seit 1971 Entwicklungsländern reduzierte Importzölle, damit sie sich am Weltmarkt besser behaupten und wirtschaftlich entwickeln können. Grundlage ist das „Schema allgemeiner Zollpräferenzen“ (APS). Die Kommission will das derzeitige System der Zollvergünstigungen überarbeiten und Vergünstigungen für eine Vielzahl von Ländern streichen, die ihrer Ansicht nach international hinreichend konkurrenzfähig sind.

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Status

Das neue APS lockert zwar einige Voraussetzungen für Zollvergünstigungen geringfügig, bleibt in seiner Gesamtheit aber ein erheblicher – protektionistischer – Rückschritt. Denn die Zollvergünstigungen werden für deutlich mehr als die Hälfte der bisherigen APS-Länder aufgehoben. Und Schutzklauseln für EU-Unternehmen sollen auch weiterhin die Aufhebung von Zollvergünstigungen ermöglichen, was den entwicklungspolitischen Motiven widerspricht.

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cepAnhang: Internationale Übereinkommen (veröff. 04.07.2011) PDF 36 KB Download
cepAnhang: Internationale Übereinkommen
Zollvergünstigungen für Entwicklungsländer KOM(2011) 241 (veröff. 04.07.2011) PDF 235 KB Download
Monitor zum abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren (veröff. 04.07.2011) PDF 569 KB Download