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Verbraucher & Gesundheit
Datenschutz (Verordnung)
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Die Vereinheitlichung des Datenschutzrechts und die EU-weite Zuständigkeit einer nationalen Behörde verringern die Kosten für die betroffenen Unternehmen und schaffen gleiche Wettbewerbsbedingungen. Zuschnitt und Zahl der der Kommission übertragenen Rechtsetzungsbefugnisse sind unter Gewaltenteilungsgesichtspunkten nicht hinnehmbar. Die Regelungen zur Einwilligung und zum Beschäftigtendatenschutz sind der Rechtssicherheit nicht dienlich. Den Notwendigkeiten der Verarbeitung von Gesundheitsdaten sollte Rechnung getragen werden.