Mit der Verordnung will die EU die Europäische Privatgesellschaft (Societas Privata Europaea, SPE) einführen. Die SPE ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bei der die Anteilseigner ein Gründungskapital von mindestens einem Euro einbringen müssen und nur bis zur Höhe des gezeichneten Kapitals haften. SPE können in allen Mitgliedstaaten unter gleichen Bedingungen gegründet werden und unterliegen dabei nur geringen Anforderungen. Auch die Sitzverlegung der SPE in einen anderen Mitgliedstaat ist jederzeit und ohne vorherige Auflösung möglich. Die Unternehmenssatzung können die Gründer relativ frei gestalten.
Der Vorschlag der Kommission ist zu begrüßen. Er verbessert die Möglichkeit zur Unternehmensgründung und Expansion in andere Mitgliedstaaten. Transaktionskosten werden gesenkt und die Rechtssicherheit wird verbessert. Die Vereinfachung grenzüberschreitender Wirtschaftsaktivitäten ist positiv zu bewerten. Das geringe Gründerkapital von einem Euro erhöht allerdings das Insolvenzrisiko der Gläubiger.