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Binnenmarkt & Wettbewerb
Gruppenfreistellungsverordnung für Spezialisierungsvereinbarungen (Verordnung)
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Sowohl die Kernbeschränkungen als auch die Marktanteilsschwelle von 20% sind angemessen. Die zweite Marktanteilsschwelle für Zwischenprodukte ist zu begrüßen. Sie verringert das Risiko, dass Unternehmen in den Bereichen, die nicht von der Spezialsierung betroffen sind, den Wettbewerb beschränken. Die GVO erhöht die Rechtssicherheit und senkt die volkswirtschaftlichen Kosten, da sie Unternehmen von der Pflicht entbindet, Vereinbarungen einzeln zu überprüfen.
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Gruppenfreistellungsverordnung für Spezialisierungsvereinbarungen (veröff. 09.08.2010) | 103 KB | Download | |
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