Kollektiver Rechtsschutz: Vertretungs- und Sammelklagen (Empfehlung)
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Zivil- & Verfahrensrecht

Kollektiver Rechtsschutz: Vertretungs- und Sammelklagen (Empfehlung)

Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, Kollektivklagen einzuführen. Kollektivklagen sind Klagen, bei denen mehrere Betroffene gemeinsam klagen oder eine Behörde oder Einrichtung in Vertretung für sie klagt. Kollektivklagen sollen die Durchsetzung von Rechtsansprüchen erleichtern, insbesondere wenn Individualklagen für Betroffene zu teuer sind.

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Status

Durch Kollektivklagen können berechtigte Ansprüche leichter eingeklagt werden. Die Kommission bemüht sich um einen ausgewogenen Ausgleich zwischen dem Schutz der Belange potentiell Betroffener sowie dem Interesse der Unternehmen und der Gesellschaft insgesamt, Klagemissbräuche zu unterbinden.  Die Option für die Mitgliedstaaten, das Opt-out-Prinzip aus Gründen der „ordnungsgemäßen Rechtspflege“ anzuwenden, führt jedoch zu Rechtsunsicherheit. Die empfohlene Bindung der Gerichte an Behördenentscheidungen führt zu einer Rechtswegverkürzung, soweit Betroffene nicht gegen die Behördenentscheidung vorgehen können.

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Kollektiver Rechtsschutz 2013/396/EU (veröff. 02.12.2013) PDF 114 KB Download
Kollektiver Rechtsschutz 2013/396/EU