cepAnalyse
Binnenmarkt & Wettbewerb
Zentrales digitales Zugangstor (Verordnung)
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Aus Sicht des cep erleichtert der Verordnungsvorschlag das Auffinden von Online-Verwaltungsverfahren der Mitgliedstaaten und stellt sicher, dass diese auch von EU-Ausländern abgewickelt werden können. Die Digitalisierung bestimmter mitgliedstaatlicher Verwaltungsverfahren senkt für Bürger und Unternehmen zudem den Aufwand, diese Verfahren durchzuführen. Die Mitgliedstaaten sollten allerdings nur zur Digitalisierung solcher Verwaltungsverfahren verpflichtet werden, die die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes nachweislich verbessern.
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Zentrales digitales Zugangstor COM(2017) 256 (veröff. 14.11.2017) | 2 MB | Download | |
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Presseinformation 97/2017 (veröff. 14.11.2017) | |||
Verordnungsvorschlag COM(2017) 256 (veröff. 02.05.2017) | |||
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 30.11.2017) | |||
EP-Ausschuss: Bericht (veröff. 08.03.2018) | |||
Kommission, EP und Rat: Trilogergebnis (veröff. 27.06.2018) |