Anwendung Technischer Vorschriften im Binnenmarkt (Verordnung)
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Binnenmarkt & Wettbewerb

Anwendung Technischer Vorschriften im Binnenmarkt (Verordnung)

Öffentlich loben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Vorteile des uneingeschränkten Warenverkehrs innerhalb der EU, zuhause nutzen sie dennoch jedes Mittel, um ihre eigenen Produkte vor Konkurrenz zu schützen. Sie berufen sich dann meist auf eine Ausnahmeregel im EU-Recht, laut der sie die Einfuhr von Produkten blockieren dürfen, falls diese eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, Gesundheit oder Umwelt bedeuten.

Bisher mussten sie aber keinen Nachweis für die Gefährlichkeit der Produkte liefern. Industriekommissar Günter Verheugen gab nun seine Pläne bekannt, nach denen die Beweislast bei den schützenden Staaten liegen soll. Somit müssten die Länder belegen, dass das entsprechende Produkt wirklich eine Gefährdung darstellt

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Status

In seiner Analyse des Kommissionspapiers zu dem Thema kommt das cep zu dem Schluss, dass eine geplante Verordnung zur Öffnung des Güterbinnenmarkts den Wettbewerb stärken und dadurch die Preise für die Konsumenten senken würde. Ferner würde eine solche Regelung laut EU-Kommission zu einem zusätzlichen Wachstum der EU-Wirtschaft von bis zu 1,8% führen.

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Anwendung technischer Vorschriften KOM(2007) 36 (veröff. 14.02.2007) PDF 99 KB Download
Anwendung technischer Vorschriften KOM(2007) 36