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Binnenmarkt & Wettbewerb
Horizontale Leitlinien (Mitteilung)
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Die ausführlicheren Erläuterungen und die neu hinzugefügten Hinweise zum Informationsaustausch und zu Standardbedingungen in den Leitlinien erleichtern den Unternehmen die Prüfung horizontaler Vereinbarungen, wodurch der Wettbewerb gefördert wird. Bei den Prüfkriterien für die „integrierte Zusammenarbeit“ und der Forderung nach „gutgläubiger Offenlegung“ von Rechten des geistigen Eigentums mangelt es den Leitlinien an der notwendigen Klarheit. Zudem macht die Kommission in den Leitlinien Ausführungen zur „missbräuchlichen Ausnutzung von Marktmacht“ (Art. 102 AEUV), obwohl diese in „Leitlinien zur Anwendbarkeit von Artikel 101“ nichts verloren haben.
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Horizontale Leitlinien SEK(2010) 528 (veröff. 18.10.2010) | 111 KB | Download | |
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