Verbraucher & Gesundheit
Produkthaftung (cepAnalyse zu COM(2022) 495)
cepAnalyse
„Gerade mit Blick auf Software stärkt der Kommissionsvorschlag die Rechtssicherheit“, sagt cep-Ökonom Marco Mazzone, der den Entwurf mit cep-Jurist Lukas Harta untersucht hat. Laut Mazzone ist es sachgerecht, dass Schäden, die etwa durch Updates verursacht werden, einer Haftungspflicht unterliegen. Ebenso begrüßt der cep-Experte, dass der Selbstbehalt von 500 Euro wegfallen soll. Allerdings sind laut Harta bei den Voraussetzungen für die Offenlegungspflicht und die Beweislastumkehr Kernbegriffe nicht hinreichend präzise definiert. „Beklagte sollen vor Gericht Beweismittel vorlegen. So etwas gibt es zwar schon, aber in der vorgeschlagenen Form lässt es den Mitgliedstaaten nicht genug Freiheit, eine für ihr Rechtssystem passgenaue Umsetzung zu finden“, bemängelt Harta.
Harta kritisiert, dass Unternehmen Updates für Software-Produkte bis zu zehn Jahre bereitstellen sollen. Im Cyber Resilience Act sei nur von fünf Jahren die Rede. „Wir plädieren für einheitliche Regelungen. Alles andere führt zu Konfusion“, betont der cep-Experte. Updates fallen erstmals unter die Produkthaftung. Die Haftung eines Herstellers kann demnach künftig auch dann entstehen, wenn ein Produkt nach dem Verlassen der Fabrik gewartet oder kontrolliert werden muss. Die europäische Produkthaftung soll auch Systeme Künstlicher Intelligenz (KI) umfassen. Neu aufgenommen werden ebenfalls Anforderungen an die Cybersicherheit.
In dieser Woche werden sich die Ausschüsse des Europaparlaments mit dem Entwurf der neuen Produkthaftungsrichtlinie befassen.