Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (Verordnung)
cepAnalyse

Binnenmarkt & Wettbewerb

Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (Verordnung)

Dr. Anja Hoffmann, LL.M. Eur.
Dr. Anja Hoffmann, LL.M. Eur.

Die EU-Kommission will die Zusammenarbeit der nationalen Verbraucherschutzbehörden bei der Bekämpfung von grenzüberschreitenden Verstößen gegen EU-Verbraucherschutzgesetze verbessern. Aus Sicht des cep sollten dabei allerdings aufwendige Kooperationspflichten nur bei Verstößen gelten, die den Binnenmarkt spürbar beeinträchtigen können.

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Status

Der Ausbau der behördlichen Kooperation und Befugnisse bei grenzüberschreitenden Rechtsverstößen verbessert aus Sicht des cep den Verbraucherschutz und stärkt den Binnenmarkt. Auch können koordinierte Verfahren unter Führung der Kommission die nationalen Behörden entlasten. Allerdings sollte es Opt-Out-Regeln geben, die es nationalen Behörden erlauben, bei unzumutbarer Verzögerung eines koordinierten Verfahrens effektive Maßnahmen für ihr Hoheitsgebiet zu ergreifen.

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Zusammenarbeit im Verbraucherschutz COM(2016) 283 (veröff. 05.12.2016) PDF 137 KB Download
Zusammenarbeit im Verbraucherschutz COM(2016) 283
Schaubild - Grenzüberschreitende Verstöße (veröff. 05.12.2016) PDF 23 KB Download
Presseinformation 120/2016 (veröff. 05.12.2016)
Verordnungsvorschlag COM(2016) 283 (veröff. 25.05.2016) PDF 901 KB Download
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 20.02.2017)
EP-Ausschuss: Bericht (veröff. 21.03.2017)
Kommission, Rat und EP: Trilogergebnis (veröff. 21.06.2017)