"Ermittlungsinstrument" für den Binnenmarkt (Verordnung)
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Binnenmarkt & Wettbewerb

"Ermittlungsinstrument" für den Binnenmarkt (Verordnung)

Dr. Matthias Kullas
Dr. Matthias Kullas

Die EU-Kommission soll künftig Unternehmen zur Herausgabe von Informationen verpflichten können. Sie will so eine bessere Durchsetzung des EU-Rechts und eine bessere Vorbereitung gesetzgeberischer Maßnahmen gewährleisten. Damit könnten dann auch Binnenmarktverstöße der Mitgliedstaaten leichter ermittelt und belegt werden.

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Status

Aus Sicht des cep wird mit diesem Verordnungsvorschlag der Binnenmarkt gestärkt. Allerdings ist unklar, ob die Kommission auch Informationen an Mitgliedstaaten übermitteln darf, damit diese dann gegen Unternehmen, die EU-Recht verletzen, vorgehen können. Auch wird nicht deutlich, ob vertrauliche Informationen hinreichend geschützt sind.