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Digitale Wirtschaft
Verwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI) (Mitteilung)
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Das Anliegen der Kommission, bereits vorliegende Informationen öffentlicher Stellen möglichst allgemein zu grenzkostenorientierten Gebühren verfügbar zu machen, ist zu begrüßen. Dabei dürfen jedoch die Rechte Dritter an geistigem Eigentum nicht berührt werden. Daher ist insbesondere die Überlegung der Kommission abzulehnen, wissenschaftliche Informationen, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden, allgemein zugänglich zu machen.
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Verwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI) KOM(2009) 212 (veröff. 13.07.2009) | 86 KB | Download | |
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