Unternehmensstatistik (Verordnung)
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Wirtschafts- & Fiskalpolitik

Unternehmensstatistik (Verordnung)

Junge aufstrebende Unternehmen haben anderes zu tun, als Statistiken zu erstellen. Die Europäische Kommission ist anderer Meinung: Qualifizierte Mitarbeiter sollen ihre Zeit damit verbringen, die Stunden von Teilzeitkräften und Aushilfen in ganze Stellen umzurechnen.

Eine neue Verordnung will EU-weit Unternehmensstatistiken grundlegend neuregeln und erheblich ausweiten. Davon sind alle Unternehmen und Gewerbetreibenden betroffen, insbesondere auch Anbieter von Dienstleistungen.

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Status

Das Centrum für Europäische Politik (cep) begrüßt in seiner Analyse, dass durch die geplante Verordnung Qualität und Breite statistischer Informationen über die Wirtschaftsstruktur der Gemeinschaft verbessert werden. Gegen die Verordnung spricht allerdings, dass sich die Kommission die uneingeschränkte Ermächtigung zu Ad-hoc-Erhebungen einräumt, mit denen in Zukunft statistische Wünsche der EU-Behörden in praktisch beliebigem Umfang befriedigt werden können. Zusätzlich fällt gerade für kleinere und für neu gegründete Unternehmen ein erheblicher Mehraufwand an. Die Datenerhebungen dürfen bei den Unternehmen direkt durchgeführt werden, auch wenn ein Großteil der Daten anderweitig verfügbar ist.

Daher sollte laut dem Centrum für Europäische Politik vor allem die Möglichkeit zu Ad-hoc-Erhebungen aus der Verordnung gestrichen werden.

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Unternehmensstatistik KOM(2006) 66 (veröff. 27.06.2006) PDF 110 KB Download
Unternehmensstatistik KOM(2006) 66