cepAnalyse
Binnenmarkt & Wettbewerb
Grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhalten (Verordnung)
cepAnalyse
Mit der Verordnung der EU-Kommission sollen Anbieter von Online-Inhalten verpflichtet werden, grenzüberschreitende Portabilität zu gewährleisten, wenn sich Nutzer „vorübergehend“ im EU-Ausland aufhalten. Der Anbieter muss dafür die Kosten tragen, aber keine zusätzlichen Lizenzen erwerben. Rechteinhaber müssen dulden, dass dafür geschützte Inhalte genutzt werden. Diese Eingriffe in die Vertragsfreiheit sind aus Sicht des cep juristisch, nicht aber ordnungspolitisch gerechtfertigt, weil eine Erwartungshaltung von Marktteilnehmern nicht als Begründung ausreichen kann.
PDF herunterladen
Grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhalten COM(2015) 627 (veröff. 11.04.2016) | 174 KB | Download | |
| |||
Verordnungsvorschlag COM(2015) 627 (veröff. 09.12.2015) | 251 KB | Download | |
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 26.05.2016) | |||
EP-Ausschuss: Bericht (veröff. 29.11.2016) | |||
Kommission, EP und Rat: Trilogergebnis (veröff. 07.02.2017) |