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Binnenmarkt & Wettbewerb
GVO für Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen (Verordnung)
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Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen können die Innovationsfähigkeit der beteiligten Unternehmen verbessern, aber auch den Wettbewerb und die Produktvielfalt einschränken. Freistellungsvoraussetzungen, Kernbeschränkungen und eine Marktanteilsschwelle zu definieren, um sicherzustellen, dass FuE-Vereinbarungen positive Auswirkungen für die Verbraucher haben, ist zweckmäßig: Die Freistellungsvoraussetzungen, insbesondere die Pflicht für alle Parteien relevante Rechte des geistigen Eigentums offenzulegen, schützen den Wettbewerb vor übermäßigen Einschränkungen.
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Gruppenfreistellungsverordnung für Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen (veröff. 30.08.2010) | 119 KB | Download | |
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