Binnenmarkt & Wettbewerb
Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung (Verordnung)
cepAnalyse
Fraglich ist, ob die EU die Kompetenz hat, Geoblocking und andere Diskriminierungen zu verbieten. Denn die Verordnung schafft neue Vorschriften, statt bestehende nationale zu harmonisieren. Auch führen die Vorschläge zu Rechtsunsicherheit für Online-Händler, weil diese nicht wissen, welchem Verbraucherschutzrecht (ihrem heimischen Recht oder dem ausländischen Recht des Kunden) sie künftig unterliegen.
Geoblocking: Beim Versuch, im EU-Ausland online einzukaufen, kommt es vor, dass Kunden die ausländische Website nicht aufrufen können. In anderen Fällen können sie die ausländische Website zwar aufrufen, aber keine Güter kaufen, etwa weil der Anbieter Zahlungskarten von im Ausland ansässigen Banken nicht akzeptiert. Solche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes bzw. des Niederlassungsortes beim grenzüberschreitenden Online-Einkauf werden als „Geoblocking“ bezeichnet.
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Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung COM(2016) 289 (veröff. 07.11.2016) | 136 KB | Download | |
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Presseinformation 111/2016 (veröff. 07.11.2016) | |||
Verordnungsvorschlag COM(2016) 289 (veröff. 25.05.2016) | 271 KB | Download | |
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 21.11.2016) | |||
EP-Ausschuss: Bericht (veröff. 27.04.2017) | |||
Kommission, EP und Rat: Trilogergebnis (veröff. 24.11.2017) |