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Binnenmarkt & Wettbewerb
Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (Verordnung)
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Die Verordnung erweitert den Handlungsspielraum der nationalen Körperschaften und Behörden, und damit insbesondere der Gemeinden als Träger sozialer Einrichtungen. Der Verwaltungsaufwand wird dadurch reduziert und auch die Beihilfe empfangenden Unternehmen werden entlastet, indem die Pflichten zur Darlegung von Kostenrechnungen wegfallen.
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Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse K(2011) 9381 (veröff. 06.02.2012) | 109 KB | Download | |
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