Berücksichtigung langfristiger Aktionärsinteressen (Richtlinie)
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Binnenmarkt & Wettbewerb

Berücksichtigung langfristiger Aktionärsinteressen (Richtlinie)

Die Kommission will, dass sich Entscheidungen der Aktiengesellschaft stärker an ihrer langfristigen Leistungsentwicklung orientieren und weniger an kurzfristigen Aktienkursbewegungen. Hierzu schlägt sie Maßnahmen vor, die zu einer stärkeren Berücksichtigung der Aktionärsinteressen bei Entscheidungen der Aktiengesellschaft führen sollen.

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Status

Vorstände von Aktiengesellschaften handeln kurzfristig nicht immer im Interesse der Aktionäre. Um dies zu unterbinden, müssten die Aktionäre den Vorstand umfassend kontrollieren. Viele Aktionäre unterlassen dies, weil ihre Stimme kaum Einfluss hat und deshalb ihre Informationskosten zu hoch sind (rationale Apathie). Durch die Zustimmungspflichten bei der Vorstandsvergütung sowie bei Geschäften mit Personen und Unternehmen, die der Gesellschaft nahestehen, können die Aktionäre einerseits ihre Interessen leichter durchsetzen. Andererseits droht die unternehmerische Flexibilität dadurch beeinträchtigt zu werden. Die Pflicht für Stimmrechtsberater, zu gewährleisten, dass ihre Empfehlungen „richtig und zuverlässig“ sind, kann dazu führen, dass sie nur vage oder gar keine Empfehlungen abgeben.

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Berücksichtigung langfristiger Aktionärsinteressen COM(2014) 213 (veröff. 25.08.2014) PDF 105 KB Download
Berücksichtigung langfristiger Aktionärsinteressen COM(2014) 213
Richtlinienvorschlag COM(2014) 213 (veröff. 09.04.2014) PDF 139 KB Download
Rat: Vorbereitung des Trilogs (veröff. 25.03.2015)
EP-Ausschuss: Bericht (veröff. 07.05.2015)
Trilogergebnis/EP-Plenum: 1. Lesung (veröff. 14.03.2017)