Binnenmarkt & Wettbewerb
Berücksichtigung langfristiger Aktionärsinteressen (Richtlinie)
cepAnalyse
Vorstände von Aktiengesellschaften handeln kurzfristig nicht immer im Interesse der Aktionäre. Um dies zu unterbinden, müssten die Aktionäre den Vorstand umfassend kontrollieren. Viele Aktionäre unterlassen dies, weil ihre Stimme kaum Einfluss hat und deshalb ihre Informationskosten zu hoch sind (rationale Apathie). Durch die Zustimmungspflichten bei der Vorstandsvergütung sowie bei Geschäften mit Personen und Unternehmen, die der Gesellschaft nahestehen, können die Aktionäre einerseits ihre Interessen leichter durchsetzen. Andererseits droht die unternehmerische Flexibilität dadurch beeinträchtigt zu werden. Die Pflicht für Stimmrechtsberater, zu gewährleisten, dass ihre Empfehlungen „richtig und zuverlässig“ sind, kann dazu führen, dass sie nur vage oder gar keine Empfehlungen abgeben.
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Berücksichtigung langfristiger Aktionärsinteressen COM(2014) 213 (veröff. 25.08.2014) | 105 KB | Download | |
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Richtlinienvorschlag COM(2014) 213 (veröff. 09.04.2014) | 139 KB | Download | |
Rat: Vorbereitung des Trilogs (veröff. 25.03.2015) | |||
EP-Ausschuss: Bericht (veröff. 07.05.2015) | |||
Trilogergebnis/EP-Plenum: 1. Lesung (veröff. 14.03.2017) |