Aktionsplan zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum (Mitteilung)
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Binnenmarkt & Wettbewerb

Aktionsplan zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum (Mitteilung)

Dr. Matthias Kullas
Dr. Matthias Kullas

Die Kommission möchte die Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum verbessern. Rechte am geistigen Eigentum, z.B. Patente oder Urheberrechte, stellen sicher, dass Unternehmen, Erfinder und Urheber den Ertrag ihrer Investitionen, Erfindungen und Werke erhalten können. Zur besseren Durchsetzung dieser Rechte plant die Kommission zusammen mit der „Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums“ zehn nicht-legislative Maßnahmen, um die gewerbsmäßige Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum zu unterbinden.

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Status

Sorgfaltspflichten zur Kontrolle der Lieferkette können den Import illegaler Produkte reduzieren, erhöhen aber auch – ggf. erheblich – die bürokratische Belastung; sie sind vor diesem Hintergrund nur im Ausnahmefall sinnvoll. Sowohl Vereinbarungen von Rechteinhabern mit Werbe- und Zahlungsdienstleistern über die Sperrung ihrer Dienste für Anbieter illegaler Inhalte als auch ein gesetzlich verpflichtender Chargeback können das Angebot an schutzrechtsverletzenden Inhalten im Internet reduzieren.

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Aktionsplan zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum COM(2014) 392 (veröff. 02.02.2015) PDF 124 KB Download
Aktionsplan zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum COM(2014) 392