Die Europäischen Verträge regeln das Verhältnis der EU zu den Mitgliedstaaten und die Zuständigkeiten der EU-Organe. Die letzte Überarbeitung der Verträge erfolgte mit dem Lissabon-Vertrag, der 2009 in Kraft trat. Das cep befasst sich mit möglichen Vertragsänderungen, insbesondere im Hinblick auf die Kompetenzverteilung, die Wahrung der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sowie den Verlust parlamentarischer Kontrolle durch delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte.