Im Laufe der europäischen Integration haben sich der Verbraucherschutz und der Gesundheitsschutz zusehends zu eigenständigen Politikbereichen und -zielen der EU entwickelt, neben und in Ergänzung zur Verwirklichung des Binnenmarktes. Mittlerweile ist die EU nach den europäischen Verträgen nicht nur ausdrücklich zur Sicherstellung bzw. Gewährleistung eines hohen Verbraucher- und Gesundheitsschutzniveaus verpflichtet, sondern nach der EU-Grundrechtecharta hat jeder Mensch zudem das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung. Das cep begleitet die wirtschaftlich relevanten EU-Gesetzesvorhaben auf diesen Gebieten.