Gemeinsame klinische Bewertung von Gesundheitstechnologien (cepInput)
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Verbraucher & Gesundheit

Gemeinsame klinische Bewertung von Gesundheitstechnologien (cepInput)

Die EU-Kommission will gemeinsame klinische Bewertungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten auf EU-Ebene einführen. Ein cepInput setzt die Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens fort, zu dem 2018 schon eine cepAnalyse veröffentlicht wurde. Während der Kommissionsvorschlag vom Parlament unterstützt wird, ist der Rat in der Sache gespalten.

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Die gemeinsame klinische Bewertung ist einem Dilemma unterworfen: Einerseits würde sie den Binnenmarkt stärken und sowohl erhebliche Effizienzgewinne mit sich bringen als auch Bürokratiekosten reduzieren. Ihre Einführung wäre also sinnvoll. Andererseits fehlt der EU jedoch die Rechtsetzungskompetenz für die Einführung. Die Forderung des Parlaments, den Mitgliedstaaten eine „ergänzende Bewertung“ zu gestatten, soll hier eine Brücke schlagen. Die volkswirtschaftlichen Vorteile fallen jedoch umso geringer aus, je weiter ein solches Recht gefasst wird und je mehr die Mitgliedstaaten es nutzen. Dennoch sollte dieser Weg aus Sicht des cep beschritten werden. Falls auf diesem Weg keine Einigung im Rat erzielt werden kann, besteht ein zweiter Kompromissvorschlag darin, dass es den Mitgliedstaaten freigestellt wird, ob sie die gemeinsamen klinischen Bewertungen übernehmen oder nicht. Dies wahrt die Kompetenz der Mitgliedstaaten uneingeschränkt.

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Gemeinsame klinische Bewertung von Gesundheitstechnologien (cepInput) (veröff. 15.09.2020) PDF 345 KB Download
Gemeinsame klinische Bewertung von Gesundheitstechnologien (cepInput)