Verbraucher & Gesundheit
Gemeinsame klinische Bewertung von Gesundheitstechnologien (cepInput)
cepInput
Die gemeinsame klinische Bewertung ist einem Dilemma unterworfen: Einerseits würde sie den Binnenmarkt stärken und sowohl erhebliche Effizienzgewinne mit sich bringen als auch Bürokratiekosten reduzieren. Ihre Einführung wäre also sinnvoll. Andererseits fehlt der EU jedoch die Rechtsetzungskompetenz für die Einführung. Die Forderung des Parlaments, den Mitgliedstaaten eine „ergänzende Bewertung“ zu gestatten, soll hier eine Brücke schlagen. Die volkswirtschaftlichen Vorteile fallen jedoch umso geringer aus, je weiter ein solches Recht gefasst wird und je mehr die Mitgliedstaaten es nutzen. Dennoch sollte dieser Weg aus Sicht des cep beschritten werden. Falls auf diesem Weg keine Einigung im Rat erzielt werden kann, besteht ein zweiter Kompromissvorschlag darin, dass es den Mitgliedstaaten freigestellt wird, ob sie die gemeinsamen klinischen Bewertungen übernehmen oder nicht. Dies wahrt die Kompetenz der Mitgliedstaaten uneingeschränkt.
PDF herunterladen
Gemeinsame klinische Bewertung von Gesundheitstechnologien (cepInput) (veröff. 15.09.2020) | 345 KB | Download | |
|