Datenübermittlung in Drittländer (Mitteilung)
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Verbraucher & Gesundheit

Datenübermittlung in Drittländer (Mitteilung)

Dr. Anja Hoffmann, LL.M. Eur.
Dr. Anja Hoffmann, LL.M. Eur.

Die EU-Kommission will dafür sorgen, dass personenbezogene Daten leichter in Nicht-EU-Staaten übermittelt werden können, um so den gegenseitigen Handel zu fördern und internationale Kriminalität wirksam zu bekämpfen.

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Status

Aus Sicht des cep senkt die geplante Erleichterung der Übermittlung personenbezogener Daten die Kosten der Unternehmen und entlastet diese beim rechtskonformen Datentransfer. Die Instrumente, mit der die Kommission die Erleichterung hauptsächlich erreichen will, sind grundsätzlich zweckmäßig. Allerdings ist bei ihrer Anwendung Vorsicht geboten. Dass Drittländer tatsächlich ein „angemessenes“ Datenschutzniveau aufweisen können, ist derzeit wenig realistisch. Auch alternative Instrumente wie Standarddatenschutzklauseln und Binding Corporate Rules können nicht über alle datenschutzrechtlichen Defizite hinweghelfen. Nur eine tatsächliche Angleichung der Datenschutzniveaus in Drittländern an das Niveau der EU ermöglicht einen wirklich hohen Datenschutz. Es ist daher sachgerecht, dass die Kommission sich für hohe Datenschutzniveaus in Drittländern einsetzen will.

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cepAnalyse (veröff. 12.09.2017) PDF 152 KB Download
Datenübermittlung in Drittländer COM(2017) 7