Verbraucher & Gesundheit
Gesundheitsbezogene Lebensmittelangaben (Verordnung)
cepAnalyse
Das cep begrüßt in seiner Analyse des Vorschlags, dass dadurch Angaben zur Verringerung eines Krankheitsrisikos in engen Grenzen erlaubt werden. Allerdings ist der vorliegende Verordnungsentwurf nicht notwendig, denn der Schutz der Verbraucher vor irreführender Werbung mit falschen nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben wird bereits mit der Richtlinie 84/450/EWG gewährleistet. Das cep bemängelt weiterhin, daß das bürokratische Zulassungsverfahren sowie die umfassenden Hinweispflichten und Generalverbote Arbeitsplätze gefährden. Die Vorgaben der Verordnung wirken außerdem deren Ziel, den Verbraucher aufzuklären, sogar entgegen: Unternehmen werden von der Möglichkeit, freiwillig nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben zu machen, Abstand nehmen, weil die Erfüllung der damit verbundenen Auflagen in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen.
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Nährwert- und gesundheitsbezogene Lebensmittelangaben KOM(2003) 424 (veröff. 12.05.2006) | 114 KB | Download | |
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