cepAdhoc
Verbraucher & Gesundheit
Fristverlängerung für Medizinprodukte (cepAdhoc)
cepAdhoc
Aus Sicht des cep ist die vorgeschlagene neue Übergangsregelung der falsche Weg zum richtigen Ziel: Die Einführung ist erforderlich, der Weg einer "Berichtigung" der Medizinprodukte-Verordnung jedoch verfahrensrechtlich fragwürdig, da die Verordnung inhaltlich geändert wird. Eine Aufhebung durch den Europäischen Gerichtshof hätte negative Folgen. Geboten ist daher eine Änderungsverordnung im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, die in der verbleibenden Zeit ohne weiteres möglich ist.
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cepAdhoc (veröff. 03.12.2019) | 299 KB | Download | |
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