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Verbraucher & Gesundheit
Anlageprodukte für Kleinanleger (Verordnung)
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Grundsätzlich können einheitliche Basisinformationsblätter den Anlegerschutz stärken und Wettbewerbsverzerrungen verhindern. Sie sollten allerdings auch für nicht-verpackte Produkte gelten. Gesamtindikatoren über die Kosten und Risiken von Anlageprodukten haben nur wenig Aussagekraft. Da die Regelungen zum Schadensersatz zu vage sind entsteht Rechtsunsicherheit. Diese Unsicherheit entsteht auch dadurch, dass die die Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung und die PRIPs-Verordnung unterschiedliche Vorgaben zur Streitbeilegung machen.
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Anlageprodukte für Kleinanleger (PRIPs) COM(2012) 352 (veröff. 14.01.2013) | 136 KB | Download | |
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Verordnungsvorschlag COM(2012) 352 (veröff. 03.07.2012) | 127 KB | Download | |
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 26.06.2013) | |||
EP: 1. Lesung (veröff. 21.11.2013) | |||
Kommission, EP und Rat: Trilogergebnis (veröff. 01.04.2014) |