Anlageprodukte für Kleinanleger (Verordnung)
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Anlageprodukte für Kleinanleger (Verordnung)

Philipp Eckhardt
Philipp Eckhardt

Die Kommission will durch die Einführung EU-weit einheitlicher Basisinformationsblätter zu Anlageprodukten (PRIPs) den Anlegerschutz stärken und die Wettbewerbsbedingungen unter Anlageproduktanbietern verbessern. Die Informationsblätter sollen Kleinanlegern vor dem Kauf eines Anlageprodukts (z.B. einem Investmentfonds) zur Verfügung gestellt werden und einen standardisierten Aufbau haben.

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Status

Grundsätzlich können einheitliche Basisinformationsblätter den Anlegerschutz stärken und Wettbewerbsverzerrungen verhindern. Sie sollten allerdings auch für nicht-verpackte Produkte gelten. Gesamtindikatoren über die Kosten und Risiken von Anlageprodukten haben nur wenig Aussagekraft. Da die Regelungen zum Schadensersatz zu vage sind entsteht Rechtsunsicherheit. Diese Unsicherheit entsteht auch dadurch, dass die die Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung und die PRIPs-Verordnung unterschiedliche Vorgaben zur Streitbeilegung machen.

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Anlageprodukte für Kleinanleger (PRIPs) COM(2012) 352 (veröff. 14.01.2013) PDF 136 KB Download
Anlageprodukte für Kleinanleger (PRIPs) COM(2012) 352
Verordnungsvorschlag COM(2012) 352 (veröff. 03.07.2012) PDF 127 KB Download
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