Basiskonto für jedermann (Richtlinie)
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Basiskonto für jedermann (Richtlinie)

Philipp Eckhardt
Philipp Eckhardt

Die Kommission will jedem EU-Bürger das Recht auf ein Konto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) einräumen, den Wechsel des Kontoanbieters insbesondere auch grenzüberschreitend vereinfachen und die Transparenz und Vergleichbarkeit von Kontogebühren verbessern.

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Status

Das Recht auf ein Basiskonto kommt der Errichtung eines Universaldienstes gleich und kann allenfalls dann vertretbar sein, wenn mit ihm volkswirtschaftliche oder gesellschaftspolitische Vorteile verbunden sind. Ob EU-weit solche Vorteile vorliegen, ist aber zweifelhaft. Das Recht auf ein Basiskonto sollte allenfalls auf nationaler Ebene eingeführt werden. Der Abbau von Hindernissen beim Kontowechsel und Gebühreninformationen stärken den Wettbewerb. Das Wahlrecht der Mitgliedstaaten, Basiskonten kostenlos oder gegen „angemessene“ Gebühren vorzuschreiben, behebt bestehende Wettbewerbsverzerrungen voraussichtlich nicht: Ob die EU die Kompetenz für die Richtlinie besitzt, ist daher zweifelhaft.

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Recht auf ein Basiskonto COM(2013) 266 (veröff. 23.09.2013) PDF 108 KB Download
Recht auf ein Basiskonto COM(2013) 266
Richtlinienvorschlag COM(2013) 266 (veröff. 08.05.2013) PDF 198 KB Download
EP: 1. Lesung (veröff. 10.12.2013)
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 20.12.2013)
Kommission, EP und Rat: Trilogergebnis (veröff. 27.03.2014)