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Verbraucher & Gesundheit
Zugang Dritter zu Dokumenten der EU-Arzneimittelagentur (cepInput)
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Der EuGH legt die Hürde zur Verweigerung des Zugangs hoch. Damit urteilt er im Sinne größtmöglicher Transparenz und unterstützt dadurch das Streben nach größerer Legitimität europäischer Entscheidungsprozesse. Dabei erkennt er das Risiko der missbräuchlichen Nutzung von weitergegebenen Daten zwar an, zieht daraus jedoch nicht die nötigen Konsequenzen. Mit seinem Urteil hat der EuGH eine unverhältnismäßige "Bringschuld" für Zulassungsinhaber formuliert.
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cepInput_Zugang Dritter zu Dokumenten der EU-Arzneimittelagentur (veröff. 14.04.2020) | 261 KB | Download | |
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