Für eine gesetzliche Pflicht zur Nutzung von Kontaktnachverfolgung-Apps (cepInput)
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Corona

Für eine gesetzliche Pflicht zur Nutzung von Kontaktnachverfolgung-Apps (cepInput)

Trotz diverser Lockdowns bleibt die Zahl der COVID-19-Infektionen in der EU sehr hoch. Um die Infektionsketten zu durchbrechen und auch die Einschränkungen des freien Personen-, Dienstleistungs- und Warenverkehrs zu beenden, sollte der Einsatz von Kontaktnachverfolgungs-Apps Pflicht werden. Die positiven Effekte sind höher zu bewerten als Datenschutzbedenken.

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Durch den möglichst breiten Einsatz von Kontaktnachverfolgungs-Apps lässt sich die Pandemie leichter eindämmen, jedoch ist das derzeitige Nutzungsniveau der Apps unzureichend. Die Mitgliedstaaten sollten ihre Bürger zur Nutzung von Kontaktnachverfolgungs-Apps, die keine personenbezogenen Daten erfassen, verpflichten können. Es schützt die Bürger und hilft andere Eingriffe in Grundrechte zu verhindern.

Die positiven gesundheitlichen, wirtschaftlichen und grundrechtlichen Effekte wiegen den Eingriff in den Datenschutz und die Privatsphäre des Einzelnen auf. Art. 15 der E-Privacy-Richtlinie verbietet eine gesetzliche Pflicht zur Nutzung von Kontaktnachverfolgungs-Apps – selbst in Zeiten einer Pandemie. Die EU sollte dies rasch ändern („quick fix“).

 

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