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EU-Verträge & -Institutionen
Das neue Konzept für eine „bessere Rechtsetzung“
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Nach Auffassung des cep können viele der vorgeschlagenen Maßnahmen den Gesetzgebungsprozess verbessern. So ist beispielsweise der Ausschuss für Regulierungskontrolle geeignet, die Qualität der Folgenabschätzungen zu erhöhen. Und systematische Ex-post-Evaluierungen können die Zweckmäßigkeit des bestehenden EU-Rechts gewährleisten.
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Das neue Konzept für eine „bessere Rechtsetzung“ (veröff. 24.08.2015) | 696 KB | Download | |
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