cepStudie
EU-Verträge & -Institutionen
Eine Sperrklausel für Europawahlen
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Langfristig ist ein einheitliches Wahlrecht, einschließlich einer Sperrklausel, für alle Mitgliedstaaten denkbar. Bis es soweit ist, könnte im Direktwahlakt zumindest eine EU-weit verbindliche Sperrklausel vorgegeben werden. Primärrechtlich sind dem europäischen Gesetzgeber keine Vorgaben zur Höhe einer Sperrklausel, zur Wahl des Sitzzuteilungsverfahrens oder zu den Wahlzulassungsbedingungen gemacht, so dass er über einen weiten Gestaltungsspielraum verfügt.
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Eine Sperrklausel für Europawahlen (veröff. 01.10.2012) | 162 KB | Download | |
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