Eine Sperrklausel für Europawahlen
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EU-Verträge & -Institutionen

Eine Sperrklausel für Europawahlen

Derzeit gibt es in 13 der 27 Mitgliedstaaten gültige Sperrklauseln bei den Wahlen zum Europäischen Parlament. Überdies haben bevölkerungsarme Mitgliedstaaten mit entsprechend wenigen Abgeordneten in der Regel faktische Sperrklauseln. In Deutschland dagegen wurde die 5%-Sperrklausel bei den Europawahlen durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt.

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Langfristig ist ein einheitliches Wahlrecht, einschließlich einer Sperrklausel, für alle Mitgliedstaaten denkbar. Bis es soweit ist, könnte im Direktwahlakt zumindest eine EU-weit verbindliche Sperrklausel vorgegeben werden. Primärrechtlich sind dem europäischen Gesetzgeber keine Vorgaben zur Höhe einer Sperrklausel, zur Wahl des Sitzzuteilungsverfahrens oder zu den Wahlzulassungsbedingungen gemacht, so dass er über einen weiten Gestaltungsspielraum verfügt.

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