Streit um Spitzenkandidaten-Prozess
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Streit um Spitzenkandidaten-Prozess

Der Spitzenkandidaten-Prozess zur Europawahl ist umstritten. Das cep weist in einem Adhoc darauf hin, dass der Europäische Rat und das Europäische Parlament den nächsten EU-Kommissionspräsidenten nur gemeinsam bestimmen können.

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Weil das Europäische Parlament den Spitzenkandidaten-Prozess unterstützt, während viele Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat ihn ablehnen, droht nach der Wahl am Sonntag eine Blockade des Verfahrens. Um diese zu verhindern, empfiehlt das cep, dass der Europäische Rat unverzüglich nach der Europawahl und insbesondere vor der Nominierung eines Kandidaten in Konsultationen mit dem Europäischen Parlament eintritt, um gemeinsam einen Kandidaten für das Amt des EU-Kommissionspräsidenten zu bestimmen.

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cepAdhoc (veröff. 24.05.2019) PDF 229 KB Download
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