EU-Verträge & -Institutionen
Die EU zwischen Souveränität und Erpressbarkeit
cepInput
"Es ist fraglich, ob ein Ausschluss aus der EU rechtlich umsetzbar ist", sagt cep-Jurist Lukas Harta, der mögliche Szenarien mit den cep-Experten Matthias Kullas, Patrick Stockebrandt, Henning Vöpel und André Wolf einem Realitätscheck unterzogen hat. Ein solcher ist demnach im Extremfall auf Grundlage des Völkerrechtsgewohnheitsrechts nach Art. 60 der Wiener Vertragsrechtskonvention möglich. "Voraussetzung: Ein Mitgliedstaat wendet sich von der Demokratie ab oder bricht beharrlich EU-Recht", erklärt Harta. Vorher müssten alle verfügbaren Mittel ausgeschöpft sein - darunter das Verfahren nach Art. 7 EUV. "Da Polen und Ungarn sich gegenseitig schützen und verhindern, dass die Verfahren gegen sie abgeschlossen werden, ist dieser Schritt gegenwärtig schwierig", sagt cep-Jurist Harta. Die cep-Experten warnen einhellig ebenso vor einem solchen Schritt wie vor einem Quasi-Ausschluss von "problematischen" Mitgliedstaaten durch Gründung einer "EU 2.0". "Sämtliche Abkommen, auch Freihandelsabkommen, der EU müssten neu verhandelt werden, denn die EU 2.0 wäre nicht Rechtsnachfolgerin der EU. Realpolitisch ist dieser Schritt daher nicht machbar", sagt cep-Ökonom Matthias Kullas.
cep-Vorstand Henning Vöpel sieht für die EU einen schwierigen Spagat, warnt aber vor voreiligen Maßnahmen: "Gemeinsame Positionen immer wieder zu verhandeln, sichert den politischen Zusammenhalt der EU. Es gibt jedoch eine natürliche Grenze, nämlich dort, wo die institutionellen Verfahren systematisch in Konflikt zur politischen Souveränität geraten."
PDF herunterladen
Die EU zwischen Souveränität und Erpressbarkeit (veröff. 18.07.2023) | 593 KB | Download | |
|