Volks- und Wohnungszählungen (Verordnung)
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Volks- und Wohnungszählungen (Verordnung)

In ihrem Vorschlag für eine Verordnung über Volks- und Wohnungszählungen verlangt die EU-Kommission von den Mitgliedstaaten ab 2011 alle zehn Jahre umfassende Daten über die Bevölkerung und die Wohnsituation.

In Deutschland führt der Vorschlag u.a. zur Befragung aller Gebäude- und Wohnungseigentümer.

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Status

Das Centrum für Europäische Politik (cep) begrüßt die vorgesehene Festlegung auf vergleichbare Daten und das EU-weit einheitliche Erhebungsjahr. Positiv hervorzuheben ist auch die Wahl der Quellen und Erhebungsmethoden durch die Mitgliedstaaten selbst.

Kritischer ist der angestrebte Datenumfang zu werten, da die EU nicht zuständig ist für Familienpolitik oder sozialen Wohnungsbau.

Die EU benötigt daher keine Angaben über den Familienstand, Beziehungen zwischen Haushaltsmitgliedern, Nutzfläche und Anzahl der Räume oder über Bad und Toilette. Außerdem plädiert das cep dafür, den Passus über die freiwillige Datenübermittlung zu streichen. Die Freiwilligkeit könnte in der Zukunft zur Pflicht ausgeweitet werden.

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Volks- und Wohnungszählungen KOM(2007) 69 (veröff. 30.05.2014) PDF 81 KB Download
Volks- und Wohnungszählungen KOM(2007) 69