cepAdhoc
EU-Verträge & -Institutionen
EU-Rechtsstaatsmechanismus vor der Bewährungsprobe
cepAdhoc
Der Rechtsstaatsmechanismus verleiht der EU keine neuen Befugnisse zur Durchsetzung der gemeinsamen Werte. Es handelt sich um ein rein politisches Instrument, dessen Erfolg maßgeblich von der Kooperationsbereitschaft des jeweiligen Mitgliedstaats abhängt. Um politischen Druck erzeugen zu können ist es daher wichtig, dass notfalls auch das Verfahren nach Artikel 7 EUV eingeleitet werden kann, das eine Verhängung von Sanktionen vorsieht.
PDF herunterladen
EU-Rechtsstaatsmechanismus vor der Bewährungsprobe (veröff. 11.01.2016) | 175 KB | Download | |
|