Am 1. November 2014 treten zahlreiche Veränderungen bei der Bestimmung der Mehrheitsverhältnisse im Rat in Kraft. Unter anderem wird das geltende System der unterschiedlichen Stimmengewichtung ersetzt durch das Prinzip der Stimmengleichheit: „one country – one vote“. Und die qualifizierte Mehrheit kommt künftig zustande, wenn mindestens 55% der Mitgliedstaaten, die mindestens 65% der Bevölkerung ausmachen, einem Vorschlag zustimmen. Ziel der Änderungen ist es, das Gesetzgebungsverfahren zu erleichtern und bestehende Blockadekonstellationen aufzubrechen.