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EU-Verträge & -Institutionen
Kommentar zur Mitteilung KOM(2009) 673
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Die EU-Kommission strebt erkennbar nach einem Höchstmaß an Selbständigkeit und einem Mindestmaß an Kontrolle durch Europäisches Parlament und Rat. Dagegen sind Europäisches Parlament und Rat als Gesetzgebungsorgane und im Interesse der demokratischen Legitimation der europäischen Politik in der Pflicht, sich möglichst weitreichende Kontrollrechte vorzubehalten und sich frühzeitig über beabsichtigte Rechtsakte der Kommission zu informieren. Wie sie diesen Verpflichtungen nachkommen können, wird im cepKommentar aufgezeigt.
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Kommentar zur Mitteilung KOM(2009) 673 (veröff. 01.03.2010) | 170 KB | Download | |
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