Betrugsbekämpfung durch EU-Strafrecht (Richtlinie)
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Betrugsbekämpfung durch EU-Strafrecht (Richtlinie)

Die Kommission will Straftraten zulasten des EU-Haushalts mit EU-weit harmonisierten Strafvorschriften bekämpfen. Sie schlägt zu diesem Zweck eine Vereinheitlichung der einschlägigen Straftatbestände und Verjährungsfristen sowie Mindeststrafen in Abhängigkeit von der Schwere des Delikts vor.

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Status

Eine Vereinheitlichung der relevanten Straftatbestände und Sanktionen erhöht die Rechts­sicherheit und erleichtert die Strafverfolgung. Zu begrüßen ist, dass unredliches Bieterverhalten bei der öffentlichen Auftragsvergabe unter Strafe gestellt wird. Um eine Doppelbestrafung sicher auszuschließen, sollte das Verhältnis der Richtlinie zu anderen Sanktionsmöglichkeiten präziser gefasst werden.

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Betrugsbekämpfung durch EU-Strafrecht COM(2012) 363 (veröff. 28.01.2013) PDF 100 KB Download
Betrugsbekämpfung durch EU-Strafrecht COM(2012) 363
Richtlinienvorschlag COM(2012) 363 (veröff. 11.06.2012) PDF 101 KB Download
EP-Ausschuss: Bericht (veröff. 25.03.2014)
1. Lesung (veröff. 16.04.2014)